Heute beginnt die diesjährige Sondersession. Wie meist üblich, muss auch dieses Jahr der Nationalrat wieder «nachsitzen». Der Ständerat tagt nicht. Normalerweise ist die Sondersession erst Anfang Mai, heuer findet sie bereits im April statt. Das Hauptgeschäft ist die Legislaturplanung 2023-2027, welche für morgen traktandiert ist. Aber wir arbeiten auch wieder zahlreiche Vorstosslisten ab. 


Wir beginnen mit dem Gesetz über Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis, die seit der Corona-Krise sehr zugenommen hat. Es soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Grenzgänger:innen auch dann zu besteuern, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten. Mit Frankreich und Italien gibt es bereits zwei konkrete Anwendungsfälle. Das Gesetz wird ohne Gegenstimme angenommen, was nicht weiter erstaunlich ist: Wegen des Sechseläutens fehlen heute nämlich grosse Teile des Zürcher Freisinns im Rat;-). Und der Böögg wird wegen starker Windeböen nicht einmal angezündet, das erste Mal in seiner Geschichte. 


Danach behandeln wir Vorstösse aus dem Finanzdepartement und der Bundeskanzlei. Eine Motion von Thomas Burgherr, welche die Reduktion der Bunderatsprivilegien verlangt, wird nicht überwiesen. Das ist auch gut so, denn diese sogenannten «Privilegien» wie GA 1. Klasse, Lufttransportdienste oder Übernahme Handy-Kosten halten sich also in engen Grenzen. 
 Sondersession 2024