Die Welt ist unsicherer geworden, nicht erst seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges. Es braucht darum umso mehr eine umfassende Sicherheitspolitik mit einem breiten Verständnis von menschlicher Sicherheit. Der gängige nur militärisch und territorial definierte Sicherheitsbegriff greift zu kurz, hier muss ein Umdenken stattfinden. Unser Leben ist von einer wachsenden Zahl von Gefahren bedroht, die wir nicht an der Landesgrenze abwehren können. Internationale Kooperationen sind daher unabdingbar. Genauso wie allgemein verstanden wird, dass unsere Wirtschaft global agiert und mit der Umwelt aufs engste verflochten ist, müssen wir auch unsere Sicherheit verstehen. Globalisierung, Klimawandel, Finanzmarkt und Rohstoffhandel, sowie wachsende soziale Diskrepanzen, Korruption und der Zerfall von Staatsstrukturen in ferneren Länden führen zu regionalen Konflikten die nicht an der Grenze stoppen und unser Land durch Flüchtlingsströme und Terrorismus direkt betreffen. Unsere nationale Sicherheit verlangt deshalb unseren Einsatz für Sicherheit und Stabilität mit einer globalen Perspektive und einer aktiven, präventiven Ausrichtung. Nur so werden wir der UNO-Agenda 2030, der sich die Schweiz verpflichtet hat, gerecht.
Zudem muss sich die Schweiz noch verstärkter an internationalen Einsätzen für Konfliktbewältigung und Friedenssicherung beteiligen. Dazu gehört auch die militärische Friedensförderung, wie dies die Schweiz zum Beispiel mit den Swisscoys im Kosovo leistet. Als neutrales Land geniesst die Schweiz in dieser Rolle hohe Glaubwürdigkeit. Aber neutral sein heisst nicht, keine Stellung zu beziehen. Es ist richtig, dass die Schweiz die EU-Sanktionen gegen Russland mitträgt. Dieser Angriffskrieg ist völkerrechtswidrig und verletzt die territoriale Unversehrtheit der Ukraine. Die Unterstützung der Ukraine ist eine gemeinsame, europäische Aufgabe. Die Schweiz kann tatkräftig mithelfen: mit einer noch viel aktiveren Blockierung der Oligarchengelder, mit einem grosszügigen Beitrag bei der Ukraine-Hilfe, humanitär und mit unseren guten Diensten. Und es gehören– nicht nur, aber eben auch - indirekte Waffenlieferungen dazu. Die Wiederausfuhr soll darum in einem sehr engen Bereich, basierend auf dem Völkerrecht, ermöglicht werden.